Wir heissen Dich auf der Homepage der

 

Pistolenschützen SASB Neuhausen

 

herzlich willkommen.

 

Im Schützenhaus "Langriet" stehen Dir ein 50m-Stand mit 4 Scheiben sowie ein 25m-Stand mit 2 x 5 Scheiben zur Verfügung. Das wöchentliche Training - jeweils am Donnerstag ab 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr - wird durch unsere ausgebildeten Schützen-meister und unseren Präsidenten betreut.

  

"Geschichtliche" Infos über unseren Verein

Im Jahre 1974 wurde unter dem Namen Pistolenschützen SASB Neuhausen ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB als Sektion des Schweizerischen Arbeiterschützenbundes SASB und dessen Unterverband UVP gegründet.

 

Mit dem Zusammenschluss der 3 grössten Schützen-Verbände SSV, SSSV und SASB am 25. August 2001 zum neuen Schweizerischen Schiesssportverband (SSV) gehören die Arbeiterschützen SASB Neuhausen seit dem 1. Januar 2002 ebenfalls dem neuen Dach-verband SSV an. Um aber unsere "Wurzeln" zu dokumentieren, wurde der Zusatz "SASB" im Vereins-Namen beibehalten.

 

Der Verein bezweckt damals wie heute die Schiessfertigkeit seiner Mitglieder zu fördern. Selbstverständlich darf dabei auch die Kameradschaft sowie die Geselligkeit nicht fehlen.  

 


Fühlst Du Dich angesprochen?

Dann schaue doch einfach bei nächster Gelegenheit  ganz unverbindlich bei uns vorbei! Alle weiteren Informationen werden wir Dir gerne anlässlich Deines Besuches geben. 


       RECHTLICHER HINWEIS

(Auszug aus Art. 12 Waffenverordnung, Stand: 15. März 2014) 

 

Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten

(Art. 7 WG)

1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffen- zubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und

das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

a.  Serbien;
b.1 ... (aufgehoben)
c.  Bosnien und Herzegowina;
d.  Kosovo;
e.2  (aufgehoben)
f.   Nordmazedonien;
g.  Türkei;
h.  Sri Lanka;
i.   Algerien;
j.   Albanien.

SSV-Nr.: 1.14.0.02.060